Krankurs über 30t

In diesem Kurs erlangen Sie die auf Grund des § 62 des Arbeitnehmerschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 notwendigen Fachkenntnisse für das Führen von flurgesteuerten Lauf-, Bock- und Portalkranen.

Ziele

Inhalte

Methoden

Theorie, Praxis. Prüfung

Dauer

Je nach Teilnehmeranzahl, mindestens 21 Lehreinheiten.

Termine & Anmeldung

Derzeit keine Termine ausgeschrieben!
Sie können uns aber gerne Ihr Interesse mitteilen.